Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6628
OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92 (https://dejure.org/1993,6628)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.1993 - 2 U 75/92 (https://dejure.org/1993,6628)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 2 U 75/92 (https://dejure.org/1993,6628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Preisbestimmung bei fortgeltendem DDR-Rahmenvertrag über Fernwärmebelieferung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preisbestimmung für nach dem 01.07.1990 in den neuen Bundesländern erbrachter Fernwärmelieferungen; Fortgeltung des DDR-Rahmenvertrages; Wegfall der staatlichen Preisvorschriften; Preisbestimmungsrecht des Versorgungsunternehmens; Angemessener Preis; Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DtZ 1994, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92

    Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92
    Soweit die Parteien deshalb in dem Rahmenvertrag vom 18.4./17.5.1989 auf die "geltenden Preisbestimmungen" Bezug genommen haben, hat diese Verweisung ab dem 1.7.1990 ihre rechtliche Bedeutung verloren (vgl. BGH, NJW 1993, 1387 (1388 f.)).

    Der Senat nimmt diese Festsetzung unter Billigkeitsgesichtspunkten gem. § 32 I DMBilG vor, der insofern § 4 II DDR-PreisVO ergänzt (s. BGH, NJW 1993, 1387 (1389)).

    Solange die Leistung der Bekl. aber noch nicht bestimmt war, konnte die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs nicht eintreten, somit auch keine Zinsforderung entstehen (s. BGH, NJW 1993, 1387 (1390)).

  • BezG Magdeburg, 02.07.1992 - 2 S 83/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92
    Als Preisfestsetzung i. S. des § 32 I DMBilG sieht der Senat die für die Parteien verbindliche Konkretisierung der abstrakten Preisregelung an, die sich in der Bezifferung des im Einzelfall zu zahlenden Entgelts niederschlägt (so bereits Senat, DtZ 1992, 291 (293)).

    Der "billige" Preis gem. § 32 I DMBilG hat sich in gleicher Weise an der taxmäßigen, bei Fehlen einer taxmäßigen Vergütung an der üblichen Vergütung auszurichten (Budde/Geißler/zur Lippe, § 32 Rdnrn. 9 u. 11; Senat, DtZ 1992, 291 (294), wobei die dort erwähnten weiteren Faktoren für den vorliegenden Fall keine Rolle spielen, s. dazu noch unten).

    Weitere Faktoren sind im Rahmen der Billigkeitsentscheidung hier weder zugunsten der Kl. noch zugunsten der Bekl. zu berücksichtigen (zur Bedeutung derartiger weiterer Umstände s. Senat, DtZ 1992, 291 (294); Horn, § 8 Rdnr. 11).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derartiger besonderer Umstände trifft jedoch den Gläubiger, im vorliegenden Fall also die Kl. (s. BGH, NJW 1992, 171 (174) zu der - vergleichbaren - Bestimmung des § 315 BGB).
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92
    Nach dieser Vorschrift bleibt das bisherige Recht, hier also insbesondere das DDR-Vertragsgesetz, auf vor dem Beitritt begründete Schuldverhältnisse anwendbar (zum ganzen BGH, NJW 1993, 259 (260); 1856 (1858)).
  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 224/82

    Bestimmung der Grundsätze, nach denen der Preis für die zu erbringende Leistung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92
    Im Rahmen des § 315 BGB kommt es, wenn ein Entgelt festzusetzen ist, entscheidend auf den Wert der zu vergütenden Leistung an (BGH, NJW 1966, 539 (540); WM 1983, 1006).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63

    Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.1993 - 2 U 75/92
    Im Rahmen des § 315 BGB kommt es, wenn ein Entgelt festzusetzen ist, entscheidend auf den Wert der zu vergütenden Leistung an (BGH, NJW 1966, 539 (540); WM 1983, 1006).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 105/94

    Reichweite des Leistungsbestimmungsrechts

    d) Ob aber der von der Klägerin verlangte Leistungspreis, dem gegenüber dem sogenannten Arbeitspreis im Vergleich zu der Gestaltung westdeutscher Tarife ein erheblich höheres Gewicht zukam (vgl. OLG Naumburg DtZ 1994, 185, siehe dazu Senatsurteil vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 69/94), der Billigkeit entspricht, und deshalb für die Beklagte nach § 32 Abs. 1 Satz 2 DMBilG verbindlich ist, hat entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht die Beklagte, sondern die Klägerin darzulegen und zu beweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht